In Österreich besteht für Pflegeberatung noch kein gesetzlicher Anspruch. Die Kosten sind daher privat zu übernehmen, können jedoch im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Pflegeberatung ist nach dem Umsatzsteuergesetz „unecht umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG“.
Das Honorar ist direkt in bar zu begleichen oder kann innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto überwiesen werden.
Mein Honorar für das Erstgespräch beträgt 120 € und dauert etwa 50–60 Minuten. Sollte darüber hinaus Beratungsbedarf bestehen, erfolgt die Verrechnung anteilig. Für jede weiteren 15 Minuten verrechne ich 30 €.
Es umfasst:
Aufnahme Ihrer persönlichen Daten
Informations- und Beratungsgespräch
Klärung Ihres konkreten Beratungsbedarfs
Vereinbarung von Zielen und Maßnahmen
Planung der Umsetzung
Auf Wunsch können auch Angehörige oder Bezugspersonen am Erstgespräch teilnehmen.
Das Honorar für 60 Minuten an Pflegeberatung beträgt 80.-.
Die Anfahrtskosten für Hausbesuche werden nach dem amtlichen Kilometergeld berechnet (derzeit 0,50 €/km).
Für Strecken über 50 km erfolgt die Preisgestaltung auf Anfrage.
Der Sonn- und Feiertagszuschlag beträgt zusätzlich 40.-