Auf Pflegeberatung besteht in Österreich noch kein gesetzlicher Anspruch. Daher sind die Kosten privat zu übernehmen, können jedoch bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Pflege ist nach dem Umsatzsteuergesetzt "unecht umsatzsteuerbefreit gemäß § 6 Abs 1 Z 19 UstG".
Das Honorar ist unmittelbar in bar zu begleichen
Das Erstgespräch beläuft sich auf 120.-. Es dauert in etwa zwischen 50 und 60 Minuten. Es beinhaltet die Datenaufnahme, das Informationsgespräch, die Klärung des Beratungsbedarfes, Vereinbarung der Ziele, Definition der Maßnahmen und Planung der Durchführung. Auch An- und Zugehörige können auf Ihren Wunsch daran teilnehmen.
Mein Honorar für 60 Minuten an Pflegeberatung beträgt 80.-.
Die Anfahrtskosten für den Hausbesuch richten sich nach dem amtlichen Kilometergeld PKW der derzeit 0,50.-/Kilometer beträgt.
Über 50km auf Anfrage
Der Sonn- und Feiertagszuschlag beträgt zusätzlich 40.-