Ich unterstütze Sie Rund um das Thema Pflegegeld
Aufgrund meiner Ausbildung zur zertifizierten Pflegegeldgutachterin kann ich Sie persönlich beraten.
Auf Ihren Wunsch kann ich Sie beim Pflegegeldansuchen unterstützen oder es für Sie bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger beantragen. Dabei kann es sich um einen Erstantrag für Zuerkennung von Pflegegeld handeln, oder um einen Antrag auf Erhöhung von Pflegegeld. Die Beantragung erfolgt auf elektronischen oder postalischen Weg. Das richtige Formular des Trägers bereite ich Ihnen gerne vor.
In Österreich haben Sie Anspruch auf die Zuerkennung von Pflegegeld, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen, psychischen oder Sinnesbehinderung ein ständiger Pflegebedarf von über 6 Monaten bestehen wird. Dies wird im Bundespflegegeldgesetz geregelt. Die Einstufung erfolgt funktionsbezogen beziehungsweise diagnosebezogen.
Die Begutachtung findet durch eine durch die Pensionsversicherung beauftragte sachverständigte Person statt, die bei Ihnen einen Hausbesuch durchführen wird. Dabei werden Informationen über Ihren Pflegeaufwand gesammelt, die als Grundlage für das Gutachten herangezogen werden und damit entscheidend für die Grundlage des Pflegegeldgutachtens, und der zuerkannten Pflegegeldstufe, sind.
Ich kann Sie individuell auf die Begutachtung vorbereiten, indem ich Ihren aktuellen Pflegebedarf erhebe. Ich informiere Sie über die Pflegekriterien, die bei der Begutachtung erhoben werden sollten. Ich berate Sie ebenfalls über die Erstellung eines Pflegetagebuches, welches eine wertvolle Unterstützung bei der Pflegegeldeinstufung sein kann. Es ist wichtig, alle pflegebedingten Mehrbelastungen aufzuzeigen, damit die eigene Existenz gesichert bleibt.
Falls Sie es wünschen, kann ich bei dem Begutachtungstermin als Vertrauensperson anwesend sein.
Falls Sie wünschen, können wir das Ergebnis des Gutachtens nachbesprechen. Sind Sie mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden, gibt es die Möglichkeit beim zuständigen Sozialgericht, Einspruch zu erheben.